Am 10. März wurde bekannt, dass das Regulierungssystem für Stablecoins in den USA allmählich Gestalt annimmt. Die US-Notenaufsichtsbehörde (OCC) veröffentlichte kürzlich den ersten Bundesregelungsentwurf für US-Zahlungs-Stablecoin-Emittenten, der einen Regulierungsrahmen für die zukünftige Ausgabe und den Betrieb von Stablecoins nach Inkrafttreten des „GENIUS-Gesetzes“ bietet.
Der Vorschlag gilt für Institutionen, die unter der Aufsicht der OCC stehen und im Bereich der Zahlungs-Stablecoins tätig sind, einschließlich nationaler Banken, föderaler Sparkassenvereinigungen, einiger ausländischer Banken mit Niederlassungen in den USA sowie föderaler oder bundesstaatlicher Stablecoin-Emittenten, die die Anforderungen des „GENIUS-Gesetzes“ erfüllen. Die OCC erklärte, dass diese Regelung darauf abzielt, eine einheitliche Aufsichtsgrundlage für den US-Stablecoin-Markt zu schaffen und klare Compliance-Pfade während der Branchenexpansion zu bieten.
Laut Definition im Entwurf werden Zahlungs-Stablecoins als digitale Vermögenswerte betrachtet, die gegen einen festen Wert eingelöst werden können. Jede Institution, die in den USA Stablecoins ausgeben möchte, muss die entsprechenden regulatorischen Genehmigungen erhalten. Die OCC stellte außerdem klar, dass die Kernaktivitäten der Emittenten die Ausgabe von Stablecoins, Rücknahme-Services, Reserveverwaltung und Verwahrungsdienste umfassen. Andere Finanzaktivitäten fallen nicht unter die Genehmigung.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelung ausdrücklich verbietet, dass Stablecoin-Emittenten Zinsen oder Erträge an die Inhaber zahlen. Wenn Dritte durch Kooperationsvereinbarungen mit den Emittenten ähnliche Erträge an Nutzer auszahlen, wird dies von den Aufsichtsbehörden als Verstoß gewertet. Die OCC erklärte, dass diese Beschränkung dazu dient, zu verhindern, dass Stablecoins als versteckte Zinsprodukte genutzt werden, und um einen Wettbewerb mit traditionellen Bankeinlagen zu vermeiden.
Im Hinblick auf die Reserveverwaltung forderte die Regulierung, dass die Emittenten Vermögenswerte halten müssen, die dem Volumen der im Umlauf befindlichen Stablecoins entsprechen, und dass die Reserven strikt von anderen Unternehmensvermögen getrennt werden. Als Reserve zugelassene Vermögenswerte umfassen US-Dollar-Bargeld, Sichteinlagen, kurzfristige US-Staatsanleihen, durch diese Vermögenswerte gedeckte Overnight-Repos sowie einige tokenisierte Staatsanleihenprodukte.
Darüber hinaus enthält der Regulierungsrahmen konkrete Anforderungen an Liquidität und Rücknahme-Mechanismen. Emittenten müssen gewährleisten, dass Stablecoins innerhalb von zwei Arbeitstagen zurückgenommen werden können, und müssen eine transparente Rücknahmepolitik offenlegen. Bei Änderungen der Gebührenstruktur ist eine Vorankündigung von sieben Tagen an den Markt erforderlich.
Was die Kapitalanforderungen betrifft, so müssen neue Marktteilnehmer mindestens 5 Millionen US-Dollar Eigenkapital vorhalten und eine Betriebspufferreserve bereitstellen, um die Betriebskosten des vergangenen Jahres abzudecken. Wenn das Kapital oder die Sicherheiten zwei aufeinanderfolgende Quartale unter den geforderten Niveau fallen, müssen die Emittenten die Ausgabe neuer Stablecoins einstellen und ein geordnetes Liquidationsverfahren einleiten.
Branchenexperten sehen in diesem Entwurf einen Meilenstein, der die US-Regulierung für Stablecoins in eine konkretere Phase führt. Mit der Weiterentwicklung des „GENIUS-Gesetzes“ versucht die USA, eine umfassende Regulierungsstruktur für Ausgabe, Reserve, Verwahrung und Liquidität von Stablecoins aufzubauen.