Stablecoin 2% Rabatt-Neuregelung: Welche Signale sendet die US SEC?

Autor des Originals: Tonya M. Evans
Übersetzung: Odaily Planet Daily Golem

Am 19. Februar veröffentlichte die US-Börsenaufsicht SEC eine neue FAQ, die erklärt, wie Broker-Händler mit Zahlungsstabilitäts-Token gemäß den Eigenkapitalregeln umgehen sollten. Kurz darauf gab die Vorsitzende der SEC-Kryptowährungskommission, Hester Peirce, eine Erklärung mit dem Titel „2 % Abschlag genügt“ ab.
Peirce sagte, dass die SEC-Mitarbeiter bei der Berechnung des Eigenkapitals keine Einwände erheben würden, wenn Broker-Händler bei der Bewertung von qualifizierten Zahlungsstabilitäts-Token eine „2 % Abschlag“ anstelle eines strengen 100 % Abschlags auf ihre eigenen Positionen anwenden.
Obwohl dies etwas schwer verständlich klingt, könnte diese buchhalterische Anpassung eine der einflussreichsten Maßnahmen sein, seit die SEC Anfang 2025 ihre Haltung gegenüber Kryptowährungen zu lockern begann, um digitale Vermögenswerte in die Mainstream-Finanzwelt zu integrieren.

Mindestnettovermögen und Abschlag
Um die Hintergründe zu verstehen, müssen wir zunächst die Bedeutung des Begriffs „Abschlag“ im Bereich der Broker-Händler klären.
Gemäß Regel 15c3-1 des Securities Exchange Act müssen Broker-Händler ein Mindestnettovermögen oder genauer gesagt eine Liquiditätsreserve aufrechterhalten, um Kunden im Falle finanzieller Schwierigkeiten zu schützen. Bei der Berechnung dieser Reserve müssen Unternehmen ihre verschiedenen Vermögenswerte einer „Wertminderung“ unterziehen, um den Buchwert an das Risiko anzupassen.
Daraus folgt, dass Vermögenswerte mit höherem Risiko oder höherer Volatilität stärker abgewertet werden, während Bargeld nicht abgewertet wird.
Früher wendeten einige Broker-Händler eine 100 % Abschlag auf Stablecoins an, was bedeutete, dass diese Bestände bei der Kapitalberechnung vollständig ausgeschlossen wurden. Dies führte dazu, dass die Kosten für den Besitz von Stablecoins zu hoch waren, was für regulierte Vermittler finanziell schwer tragbar war.
Die heutige Abschlagregel von 2 % ändert diese Berechnung grundlegend und stellt Zahlungsstabilitäts-Token auf eine Stufe mit ähnlichen Basiswerten wie US-Staatsanleihen, Bargeld und kurzfristigen Staatsanleihen in Geldmarktfonds.
Wie Peirce betont, sind die Reserveanforderungen für die Ausgabe von Stablecoins nach dem GENIUS-Gesetz tatsächlich strenger als die Anforderungen an „qualifizierte Wertpapiere“ bei registrierten Geldmarktfonds (einschließlich staatlicher Geldmarktfonds). Ihrer Ansicht nach ist eine 100% Abschlag angesichts der tatsächlichen Sicherheiten dieser Instrumente zu streng.
Dies ist von entscheidender Bedeutung, da Stablecoins die „Stützen“ für On-Chain-Transaktionen sind. Sie sind die Mittel, um Werte auf der Blockchain zu bewegen, und treiben den Handel, die Abwicklung und Zahlungen voran.
Wenn Broker-Händler diese Token nicht ohne Kapitalabzug halten können, können sie nicht effektiv am Tokenized Securities Market teilnehmen, keine ETPs (Exchange Traded Products) auf Basis realer Vermögenswerte schaffen oder anbieten und den wachsenden Bedarf an integrierten Krypto- und Wertpapierdienstleistungen für Institutionen nicht erfüllen.

Der Zeitpunkt der „2 % Abschlag“-Erklärung
Der Zeitpunkt der Ankündigung ist entscheidend.
Das GENIUS-Gesetz, das Präsident Trump am 18. Juli 2025 unterzeichnete, schuf den ersten umfassenden bundesweiten Rahmen für Zahlungsstabilitäts-Token. Es legt Anforderungen an Reserven, Genehmigungsverfahren und Regulierungsmechanismen für Stablecoin-Emittenten fest und integriert sie in einen regulatorischen Rahmen, der Zahlungsstabilitäts-Token von anderen digitalen Vermögenswerten unterscheidet.
Die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) arbeitet derzeit an einem Antragsverfahren für Banken, die Zahlungsstabilitäts-Token über ihre Tochtergesellschaften ausgeben. Die Office of the Comptroller of the Currency (OCC) baut ebenfalls eine eigene Infrastruktur auf. Insgesamt kämpfen die Bundesbehörden darum, vor Ablauf der Frist im Juli 2026 die wichtigsten Umsetzungsschritte abzuschließen.
Peirces Erklärung und die dazugehörige FAQ schließen effektiv die Lücke zwischen dem legislativen Rahmen des GENIUS-Gesetzes und den internen Regeln der SEC.
Die FAQ definieren „Zahlungsstabilitäts-Token“ bewusst zukunftsorientiert: Vor Inkrafttreten des GENIUS-Gesetzes basierte die Definition auf bestehenden staatlichen Regulierungsstandards, wie z.B. staatlichen Zahlungsverkehrslizenzen, den in dem Gesetz festgelegten Reserveanforderungen und monatlichen Prüfberichten von registrierten Wirtschaftsprüfern. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird diese Definition auf die Standards des Gesetzes selbst umgestellt.
Dieses Dual-Track-System bedeutet, dass Broker-Händler bereits vor der vollständigen Umsetzung des GENIUS-Gesetzes Stablecoins als legitime Handelsinstrumente ansehen können.
Peirce betonte auch, dass die Anweisungen der Mitarbeiter nur der Anfang seien. Sie lädt Marktteilnehmer ein, Vorschläge zu machen, wie die Regel 15c3-1 formell überarbeitet werden könnte, um Zahlungsstabilitäts-Token zu integrieren, und bittet um Feedback zu anderen möglicherweise zu aktualisierenden SEC-Regeln. Diese öffentliche Konsultation zeigt, dass die Kommission nicht nur eine einmalige FAQ, sondern eine systematische Integration von Stablecoins in das regulatorische System anstrebt.

Politik für präzise Regulierung
Seit der Gründung der Kryptowährungs-Arbeitsgruppe im Januar 2025 unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Mark Uyeda hat die SEC schrittweise ihre bisher eher durch Durchsetzung geprägte Regulierungspolitik unter dem früheren Vorsitzenden Gary Gensler verändert.
Beispielsweise veröffentlichte die SEC Leitlinien für die Verwahrung von Kryptowertpapieren, die klarstellen, dass Kryptowertpapiere nicht in Papierform kontrolliert werden müssen, und erlauben Broker-Händlern, bei der Schaffung und Rücknahme physischer ETPs zu helfen. Zudem wird erläutert, wie alternative Handelssysteme den Handel mit Kryptowährungspaaren unterstützen.
Darüber hinaus hat sich die FAQ-Seite, die heute auch die Stablecoin-Richtlinien enthält, zu einer umfassenden Ressource entwickelt, die Themen von Pflichten der Übertragungsagenten bis hin zum Schutz durch die Securities Investor Protection Corporation (SIPC) bei nicht-wertpapierbezogenen Kryptowerten abdeckt. Für traditionelle Finanzdienstleister sind diese Maßnahmen äußerst relevant:

  • Banken und Broker-Händler, die den Einstieg in den Digital-Asset-Bereich erwägen, können nun klarer sehen, wie Stablecoins bei der Kapitalbewertung behandelt werden.
  • Unternehmen, die zuvor zögerten, weil sie hohe Betriebskosten durch die Aufrechterhaltung großer Positionen (letztlich mit Null Eigenkapital auf der Bilanz) befürchteten, können ihre Strategien neu überdenken.
  • Verwahrstellen, Clearingstellen und Betreiber alternativer Handelssysteme (ATS) erforschen die Abwicklung tokenisierter Wertpapiere, wobei sie jetzt wissen, dass die Abwicklung von Stablecoins keine regulatorische Belastung darstellt.

Auch für Privatanleger, insbesondere jene, die bisher von traditionellen Finanzdienstleistungen vernachlässigt wurden, sind die Auswirkungen bedeutend. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hebt hervor, dass Stablecoins sich in Bereichen wie grenzüberschreitenden Zahlungen, Sparinstrumenten in Schwellenländern und breiterer finanzieller Teilhabe als praktisch erwiesen haben.
Wenn regulierte Vermittler Stablecoins halten und handeln können, ohne hohe Kapitalstrafen zu riskieren, können solche Dienste verlässlich über regulierte Kanäle angeboten werden, anstatt über risikoreiche, unregulierte Offshore-Plattformen.

Fortbestehende Spannungen zwischen Bund und Bundesstaaten
Natürlich existieren diese Entwicklungen nicht isoliert. Es gibt auch Konflikte zwischen Bundes- und Landesregierungen. Der Zeitplan für die Umsetzung des GENIUS-Gesetzes ist äußerst knapp. Die Bundesstaaten müssen ihre Regulierungsrahmen bis Juli 2026 zertifizieren.
Der Generalstaatsanwalt von New York, Letitia James, hat weiterhin Bedenken hinsichtlich Verbraucherschutz und Betrugsprävention. Die Interaktion zwischen Bundes- und Landesregulierungen wird zwangsläufig zu Konflikten führen. Zudem wird im Senat noch über eine umfassendere Gesetzgebung diskutiert, die klärt, welche digitalen Vermögenswerte Wertpapiere und welche Rohstoffe sind.
Daher bedeuten die 2 % Abschlag, so unbedeutend oder schwer verständlich sie erscheinen mögen, eine tiefere Bedeutung: Die bundesweiten Wertpapieraufsichtsbehörden passen ihre bestehenden Regeln aktiv an, um Stablecoins als funktionale Finanzinstrumente zu integrieren, und nicht nur als Randerscheinung.
Ob diese Anpassungen mit dem Markttempo Schritt halten und ob das GENIUS-Gesetz seine Versprechen einlösen kann, bleibt abzuwarten. Doch in dem Prozess vom regulatorischen Widerstand zur regulatorischen Integration entscheidet genau diese technische, oft unsichtbare Arbeit darüber, ob politische Maßnahmen in die Praxis umgesetzt werden können.

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